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BSN-Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute übersenden wir Informationen zu aktuellen Absprachen mit den Leistungsträgern u. a. zu Vergütungsveränderungen und zum Umgang mit Verordnungen.

Bitte leiten Sie diese Info an die/den jeweils Zuständige/n in Ihrem Verein weiter.

Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen.

Ihr

Hannes Hellmann, Geschäftsführer

Hannover, 30.06.2020


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Neuigkeiten aus dem Verband



Umgang mit Verordnungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Nach Abstimmungsgesprächen mit den Leistungsträgern können wir jetzt Informationen zum Vorgehen "Beginnfrist, Unterbrechung und Verlängerung der Verordnungen" weitergeben. Das Dokument finden Sie hier.

 

Für die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und Oldenburg-Bremen gilt:
Der Beginn muss bei einer Verordnung aus dem ersten Halbjahr 2020 spätestens am 30.09.2020 erfolgen.
Eine Unterbrechung wird so lange akzeptiert, wie sie individuell gedauert hat, längstens jedoch bis zum 30.09.2020.

 

Leider liegen uns von der IKK und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau noch keine Informationen vor.
Diese liefern wir so schnell wie möglich nach.

 

Alle Unterlagen und Infos haben wir kompakt auf unserer Seite zur Corona-Pandemie eingestellt.

 

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Vergütungsveränderungen Rehasport

Seit Beginn der Coronakrise befindet sich der Deutsche Behindertensportverband mit dem vdek-Bundesverband in Gesprächen zu Ausgleichszahlungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport. Nun können wir einen Teilerfolg vermelden:

Der Verband der Ersatzkassen hat eine Anhebung des Vergütungssatzes um 10% befristet auf das dritte Quartal (01.07. - 30.09.2020) angeboten. Danach gilt wieder bis zum Jahresende die Vergütung, die zum 01.05.2020 zugesagt wurde (Aussetzung der Günstigkeitsklausel).

Das Dokument mit den Vergütungen finden Sie hier.

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