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BSN-Info

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute übersenden wir Informationen zu aktuellen Veränderungen für den Sport.

Bitte leiten Sie diese Info an die/den jeweils Zuständige/n in Ihrem Verein weiter.

Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen.

Ihr

Hannes Hellmann, Geschäftsführer

Hannover, 07.07.2020


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Neuigkeiten aus dem Verband



Infos zu den Veränderungen der niedersächsischen Verordnung

Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen zum 06.07.2020 bringt auch Veränderungen für den Sport:
Bei Gruppen bis zu 30 Teilnehmenden ist die bisher geltende Abstandsregel außer Kraft gesetzt.

Über die Dokumentation der Teilnehmenden sollen dann etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden.

Wir möchten unsere Vereine aber bitten, hier weiterhin das erhöhte Infektionsrisiko der Teilnehmenden im Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining zu bedenken. Nur über körperliche Distanz oder Mund-Nasen-Schutz ist eine größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu erreichen!

(Die bekannten Empfehlungen zum Wiedereinstieg sind weiterhin gültig. Wir bitten dringend um Beachtung, da diese von den Leistungsträgern bislang gefordert werden.)

 

Alle Unterlagen und Infos haben wir kompakt auf unserer Seite zur Corona-Pandemie eingestellt.

 

 

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Verlängerungszeitraum der Verordnungen

Aktuell berät der GKV-Spitzenverband (Mitglieder sind alle gesetzlichen Krankenkassen) über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport/Funktionstraining.

Bis spätestens Ende Juli 2020 will der GKV uns hierzu eine verbindliche Aussage der gesetzlichen Krankenkassen übermitteln.

Diese soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.
 
Diese Nachricht des GKV ergeht zugleich im Namen des AOK-Bundesverbandes GbR, des BKK-Dachverbandes e.V., des IKK e.V., der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Wir informieren umgehend über Veränderungen gegenüber den aktuellen Informationen und bitten von Anfragen bei den Leistungsträgern abzusehen.

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