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BSN-InfoSehr geehrte Damen und Herren,heute übersenden wir Ihnen aktuelle Informationen zum Rehasport und Funktionstraining. Bitte leiten Sie diese Info an die jeweils zuständigen Personen in Ihrem Verein weiter. Gern können Sie uns auch die E-Mail-Adressen weiterer Interessenten mitteilen. Ihr Hannes Hellmann, Geschäftsführer Hannover, 28.09.2020 Sollten Sie Probleme mit der Darstellung haben, klicken Sie bitte: newsletter. Neuigkeiten aus dem VerbandVergütungsverhandlungen - BSN bittet dringend um Ihre MithilfeWir benötigen Daten/Fakten zur aktuellen Situation. Bitte auch antworten, wenn noch gar keine Gruppen wieder laufen! Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene laufen aktuell Verhandlungen zur Vergütung des Rehasports und Funktionstrainings mit den verschiedenen Leistungsträgern. 1. Wieviele der anerkannten Rehasport-/bzw. Funktionstrainingsgruppen sind schon wieder gestartet? Es reicht eine Angabe wie "____ % der Gruppen sind aktuell wieder gestartet." 2. Wie ist die Situation bezüglich der Gruppengröße? Nur mit konkreten Zahlen können wir die Probleme unserer Vereine korrekt darstellen. Senden Sie uns diese Info gerne formlos per email an schroeder@bsn-ev.de. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten! nach oben Corona-Zuschlag für das 4. QuartalFür Niedersachsen konnte eine Vereinbarung mit den Kostenträgern für Rehabilitationssport und Funktionstraining getroffen werden: Die Regelungen der Deutschen Rentenversicherungen bleiben bestehen: Erhöhung um 0,25 €/Übungseinheit bis zum 31.12.2020. nach oben Regelungen der DAK zu VerordnungenDie DAK informiert, dass eine händische Unterschrift eines Mitarbeitenden der DAK auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) nicht erforderlich ist. Auch das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. nach oben Regelung BKK Mobil OilDie BKK Mobil Oil informiert, dass ihre Versicherten die genehmigte Verordnung in digitalisierter Form erhalten. Diese entspricht dem Original und reicht als Anspruchsnachweis in den Abrechnungsunterlagen aus. nach oben Tele-/Online-Rehasport und FunktionstrainingDie gesetzlichen Krankenversicherungen haben mitgeteilt, dass das Angebot bis zum 31.12.2020 weiter durchgeführt und abgerechnet werden kann. nach oben |
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